TSV München-Solln e.V.

Nutzung der Vereinsräumlichkeiten durch Dritte

(1) Die Räumlichkeiten des Vereins können an Dritte, auch politische Parteien, für Veranstaltungen vermietet werden.

(2) Voraussetzung für die Vermietung ist, dass die betreffende Partei oder Organisation die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anerkennt und achtet.

(3) Parteien oder Organisationen, die demokratiefeindliche, extremistische oder diskriminierende Positionen vertreten oder verbreiten, sind von der Nutzung der Vereinsräumlichkeiten ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Gruppen, die gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung oder die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen.

(4) Der Vorstand behält sich das Recht vor, im Einzelfall über die Vermietung zu entscheiden und Anfragen abzulehnen, wenn Zweifel an der Vereinbarkeit der geplanten Nutzung mit den Grundwerten des Vereins bestehen.

Interesse geweckt?

Für Anfragen für die Nutzung von Vereinsräumen oder Sportplätzen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

geschaeftsstelle@tsvsolln.de